Neuregelung der Krebsvorsorge ab 2020

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Neuregelung der Krebsvorsorge für Frauen beschlossen über die wir Sie informieren möchten. 

 

Die jährliche Vorsorgeuntersuchung in gynäkologischen Praxen bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Neu ist, dass ab dem 1. Januar 2020 je nach Lebensalter verschiedene Methoden zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs angeboten werden.

  • Frauen zwischen 20 und 34 Jahren erhalten – wie bislang – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests. Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals entnommen und auf veränderte Zellen untersucht. 
  • Frauen ab 35 Jahren erhalten alle 3 Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test. Der vom Gebärmutterhals entnommene Abstrich wird hierbei sowohl auf Zellveränderungen als auch auf HP-Viren (humane Papillomaviren) untersucht. 

Gesetzlich krankenversicherte Frauen im Alter von 20 bis 65 Jahren erhalten alle 5 Jahre von ihrer Krankenkasse ein Anschreiben mit näheren Erläuterungen zum Krebsfrüherkennungsprogramm und zum Nutzen und den Risiken der angebotenen Untersuchungen. 

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können auch unabhängig von den Anschreiben der Krankenkassen und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. 

Bei Fragen zu den veränderten Vorsorgerichtlinien beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Praxis!